

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Angaben beziehen sich auf alle Geschlechter für alle durchgeführten Seminare von Waldhormonie
I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen oder ausgerichteten Seminare von Waldhormonie, die außerhalb und innerhalb von Deutschland stattfinden.
Unter www.wechseljahre-waldhormonie.de sind die AGB in ausdruckbarer und speicherbarer Fassung kostenlos abrufbar.
II. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss über die von Waldhormonie angebotenen oder ausgerichteten Veranstaltungen kommt wie folgt zustande:
Mit der schriftlichen, oder elektronischen (z.B. per E-Mail) Anmeldung hinsichtlich der Teilnahme an einer Veranstaltung geht die Kundin mit dem Veranstalter oder Ausrichter Waldhormonie verbindlich einen Vertragsschluss ein.
Mit der Eingangsbestätigung von Waldhormonie kommt der Vertrag mit dem Kundinnen/ Teilnehmerinnen zustande.
III: Zahlung & Verbindlichkeit
1. Der Betrag ist vollständig im Voraus per Überweisung zu zahlen. Innerhalb von 14 Tagen (sofern nicht anders in der Ausschreibung vereinbart) nach Zustellung der Teilnahmebestätigung ist eine Anzahlung von 50% (Bearbeitungsgebühr) zu leisten. Der restliche Betrag ist von der Teilnehmerin ohne weitere Aufforderung spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen. Wenn in der genannten Frist keine Anzahlung eingeht, wird die Buchung automatisch storniert.
Wenn die Restzahlung, spätestens nach Aufforderung Waldhormonie nicht erfolgt, greifen die unter IV genannten Stornogebühren.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist die Wertstellung des Betrages auf dem Konto der Veranstalterin.
IV: Rücktritt vom Vertrag durch die Teilnehmerin
Die Kundin/ Teilnehmerin kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Ein kostenloser Widerruf der Anmeldung kann binnen 14 Tagen nach der Anmeldung geltend gemacht werden.
Bei einer durch die Kundin veranlassten Stornierung fallen folgende Stornogebühren an (Es gilt das Eingangsdatum der Stornierung):
• vom 31. bis zum 15.Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Gesamtbetrages.
• ab dem 14.Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Gesamtbetrages.
Sollte es eine „Ersatz“-Teilnehmerin geben, die von der Waldhormonie Nachrücker-Liste nachrückt, entfallen die Stornogebühren und es ergibt sich lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Gesamtpreises.
Bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann die Kundin eine geeignete Ersatzteilnehmerin stellen. In diesem Fall entfällt die Stornogebühr und es fällt lediglich eine Bearbeitungs-pauschale von 10% des Gesamtpreises an.
V. Rücktritt vom Vertrag durch die Veranstalterin
Die Veranstalterin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
1. die Kundin/Teilnehmerin die Zahlungen nach Ziffer III nicht rechtzeitig leistet,
2. die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, von 3 Personen, nicht erreicht wird.
3. Bei höherer Gewalt.
Bei einem Rücktritt vom Vertrag durch die Veranstalterin erhält die Kundin/Teilnehmerin die
an die Veranstalterin bereits gezahlte Vergütung unverzüglich zurück. Weitergehende
Ansprüche der Kundin/Teilnehmerin bestehen nicht.
VI. Durchführung der Veranstaltung
1. Die Veranstalterin kann aufgrund von veränderten Gegebenheiten kurzfristige, zumutbare Änderungen bezüglich des Programms vornehmen.
2. Die Veranstalterin behält sich vor die Teilnehmerinnenzahl zu erhöhen.
4. Jede Teilnehmerin ist verpflichtet, sich bezüglich der Ausrüstung in geeignetem Maße auf die Veranstaltung vorzubereiten. Auf besonders erforderliche Ausrüstungen wird bei der Teilnahmebestätigung hingewiesen.
5. Jede Teilnehmerin ist verpflichtet, sich bezüglich der Anforderungen der Veranstaltung über ihre körperliche Eignung zu erkundigen.
Der Teilnehmerin bekannte relevante körperliche Erkrankungen, Mängel oder Ein-schränkungen sind der Veranstalterin unverzüglich mitzuteilen. Die Veranstalterin ist berechtigt, auf Grund dieser Informationen Teilnehmerinnen von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
VII: Haftung und Versicherung
1. Sollte eine Teilnehmerin trotz mangelhafter Ausrüstung und dem Hinweis der Veranstalterin an der Veranstaltung teilnehmen wollen, übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, welche den Teilnehmerinnen hierdurch entstehen.
2. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden oder Verletzungen, die den Teilnehmerinnen in Folge von der Veranstalterin nicht bekannten körperlichen Erkrankungen, Mängeln oder Einschränkungen entstehen.
3. Die Veranstalterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen wird eine Haftung ausgeschlossen.
Der Abschluss einer geeigneten Unfallversicherung ist Sache der Kundin/Teilnehmerin.
Die Veranstalterin Waldhormonie verfügt über eine Haftpflichtversicherung.
VIII. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die die Kundin/ Teilnehmerin zur Verfügung stellt, werden nur zur Durchführung des Vertrages verarbeitet und genutzt. Eine andere oder weitere Verwendung dieser Daten ist ausgeschlossen, es sei denn die Kundin/Teilnehmerin wünscht ausdrücklich, über weitere Angebote der Veranstalterin unter Nutzung dieser Daten informiert zu werden.
IX. Allgemeine Regelungen
1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Das gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.
2. Gerichtsstand dieser ist der Sitz des Veranstalters.
Einverständniserklärung, Haftungsausschluss, gesundheitliche Unbedenklichkeit:
Ich bin damit einverstanden, dass ich die alleinige Verantwortlichkeit für meine persönlichen Besitzgegenstände während der Seminare von Waldhormonie und der damit zusammenhängenden Aktivitäten habe.
Ich sichere hiermit zu, dass ich für die Aktivität ausreichend gesund bin und aus ärztlicher Sicht nichts gegen eine Teilnahme am Seminar spricht. Jegliche ärztliche Inanspruchnahme während der Veranstaltung ist kostenpflichtig und wird entweder über die Krankenkasse oder privat liquidiert.
Übertragung von Rechten
Mit der Teilnahme an Veranstaltungen von Waldhormonie – Inhaberin Katrin Schuch erhält Waldhormonie von der Teilnehmerin ohne besondere Vergütung, die ausschließliche, zeitliche und räumlich unbeschränkte sowie unwiderrufliche Berechtigung, Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmnen der Teilnehmerin herzustellen oder herstellen zu lassen sowie die Aufnahmen, selbst, ganz oder teilweise beliebig häufig, öffentlich zugänglich zu machen (Internet), öffentlich vorzuführen, zu archivieren, unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts zu bearbeiten, und in den Print-Medien zu nutzen.
Es wird hier vom Veranstalter von einer konkludenten Willenserklärung der Teilnehmerin ausgegangen.